Zahnspange: Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Schätzungsweise die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist in kieferorthopädischer Behandlung. „Diese kann medizinisch notwendig sein, wenn Fehlstellungen von Zähnen oder Kiefer vorliegen, die zu Beeinträchtigungen führen wie zum Beispiel beim Beißen oder Kauen und diese voraussichtlich durch eine kieferorthopädische Behandlung behoben werden können“, sagt Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Vor der Behandlung mit einer Zahnspange gruppiert der Kieferorthopäde beziehungsweise die Kieferorthopädin jeden Fall in eine von fünf Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein. Liegt ein KIG-Behandlungsgrad 3, 4 oder 5 vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Patienten und Patientinnen, die sich zu Beginn der Behandlung zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr befinden.

 

„Die Eltern müssen zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent tragen, der nach erfolgreich beendeter Behandlung erstattet wird“, so Dr. Schenkel. Bei gleichzeitig behandelten Geschwistern sind es zehn Prozent.

Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt, zahlt sie für die Versorgung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist – dies wird oft als „Kassenzahnspange“ bezeichnet. Auf diese zuzahlungsfreie Behandlungsmöglichkeit muss hingewiesen werden. Sind andere Methoden und Geräte gewünscht, entstehen für die Eltern Zusatzkosten.

„Kieferorthopäden sind verpflichtet, ihren Patienten vor Beginn der Behandlung eine detaillierte Kostenaufstellung mitzugeben, den sogenannten Heil- und Kostenplan“, sagt Dr. Schenkel.

Fest oder herausnehmbar?

Möglich ist die Korrektur von Zahnfehlstellungen und Kieferfehllagen durch herausnehmbare oder festsitzende Apparaturen. Festsitzende bestehen aus Metallbändern und kleinen Plättchen (Brackets), die an den Zähnen befestigt werden. Bögen und Drähte verbinden die Elemente. So wird ununterbrochen ein leichter Druck auf die Zähne ausgeübt, die bewegt werden sollen.
Herausnehmbare Geräte wirken nur, wenn sie nachts durchgehend und mindestens einige Stunden am Tag getragen werden, kleinere Spangen auch ganztags.

Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen die Kosten für eine Zahnspange – zum Beispiel, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen.

Ohne gute Mundhygiene geht’s nicht

Unabhängig vom Alter der Patienten gilt: „Sowohl bei einer festen als einer herausnehmbaren Spange ist eine gute Mundhygiene nötig, da sonst Karies, Zahnschmelzschädigungen oder Zahnbetterkrankungen drohen“, sagt Dr. Schenkel. Der Sitz des Gerätes muss regelmäßig vom Kieferorthopäden kontrolliert werden.

Weitere Informationen finden Sie im Online-Special der UPD: „Zahnspange – Wer braucht sie wirklich?“, zu finden unter:

  • https://www.patientenberatung.de/de/gesundheit/themenspecial/themenspecial-zahnspange

Sie haben Fragen? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie kostenfrei und neutral unter

  • 0800 011 77 22 und auf www.patientenberatung.de.
Quelle: A&O Gesundheit,
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